Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf – rechtliche Prüfung ausstehend. Diese Bedingungen dürfen erst nach juristischer Prüfung verwendet werden. Mit ⟨à valider⟩ markierte Regelungen betreffen insbesondere Verbraucher.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Kunstrasen-Rollenware und Zubehör zwischen der La Refonte LLC, 1603 Capitol Avenue, Suite 413A, Cheyenne, WY 82001, USA, die unter der Marke Grasnova auftritt (nachfolgend „wir“), und ihren Kunden.

(2) Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können ebenfalls Angebote anfordern. Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften; Regelungen, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung. ⟨à valider : acceptation des particuliers et régime consommateur⟩

(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website, der Rollenrechner und die Ratgeber sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Eine Anfrage über das Formular, per E-Mail oder telefonisch verpflichtet weder den Kunden noch uns.

(2) Auf eine Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot in Textform. Es nennt insbesondere Produkt, Menge und Rollenformat, Preis, Zubehör, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die Frist, innerhalb derer es angenommen werden kann. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform (zum Beispiel per E-Mail) annimmt und wir die Annahme in Textform bestätigen. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags sind das Angebot, die Auftragsbestätigung und diese Bedingungen.

(4) Musteranfragen begründen keine Kaufverpflichtung. Ein Muster ist eine Stichprobe aus einer Produktionscharge. Produktionsbedingte, geringfügige Abweichungen in Farbton und Faserbild zwischen Muster und Lieferung sind möglich, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. ⟨à valider : clause d'écart échantillon / livraison, notamment vis-à-vis des consommateurs⟩

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern weisen wir Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer aus. ⟨à valider : traitement de la TVA pour une société établie hors UE⟩

(2) Transport, Verpackung und Zubehör sind nur dann im Preis enthalten, wenn das Angebot sie ausdrücklich ausweist.

(3) Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihnen nur zu, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Lieferort, Lieferart und Liefertermin ergeben sich aus dem Angebot. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass der Lieferort für das vereinbarte Fahrzeug erreichbar ist und die Ware abgeladen werden kann. Angaben zu Zufahrt, Abladung und Ansprechpartner vor Ort macht er bei der Anfrage. Mehrkosten, die durch unzutreffende Angaben entstehen, trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(4) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. ⟨à valider⟩

(5) Der Kunde prüft die Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und vermerkt diese auf dem Lieferschein. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind vor dem Zuschnitt und vor der Verlegung anzuzeigen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten. Er tritt uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.

(3) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, teilt der Kunde uns unverzüglich mit.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus dem Angebot und dem beigefügten Datenblatt des Herstellers. Diese Angaben sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantie. Eine Garantie gilt nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als solche übernommen wurde. Abbildungen auf der Website dienen der Veranschaulichung.

(3) Keine Mängel sind insbesondere Schäden durch ungeeigneten Untergrund, fehlende Entwässerung, unsachgemäße Verlegung, Lagerung oder Pflege, Einwirkung von Hitze oder Chemikalien sowie natürliche Abnutzung.

(4) Gegenüber Unternehmern leisten wir bei Mängeln zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Ihre Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorsieht, insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 445b BGB. Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 7. ⟨à valider : délai de prescription B2B, notamment pour une marchandise posée sur un ouvrage⟩

(5) Für Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

§ 7 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Verlegung und allgemeine Hinweise

(1) Wir liefern Ware, erbringen aber keine Verlege- oder Bauleistungen. Die Verlegung erfolgt durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Betrieb.

(2) Ratgeber, Rollenrechner und sonstige Hinweise auf der Website sind allgemeine Informationen. Sie ersetzen nicht die Verlegeanleitung und das Datenblatt des Herstellers, die Vorrang haben, und keine fachliche Planung im Einzelfall. Die Eignung des Untergrunds sowie auf Dächern und Balkonen die Verträglichkeit mit Abdichtung und zulässiger Last prüft der Kunde.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

⟨à compléter : Widerrufsbelehrung et Muster-Widerrufsformular si des contrats à distance sont conclus avec des consommateurs ; vérifier l'exception du § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB pour la marchandise coupée sur mesure⟩

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. ⟨à valider : choix du droit allemand pour une LLC du Wyoming⟩

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ⟨à compléter : lieu de juridiction⟩. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026

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